Skip to content

Allgemeine verkaufsbedingungen

ARTIKEL 1 – DEFINITONEN
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bedingungen bedeutet:
Angebot: Jedes Warenangebot, wie dem Käufer von HEATSAIL auf einer Messe, in einem Katalog, in einer Broschüre oder anders unterbreitet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für jedes Angebot von HEATSAIL gelten.
Käufer: Jede Rechtsperson, professionell, die die von HEATSAIL vermarkteten Produkte ausschließlich für berufliche Zwecke erwirbt oder verwendet.
Waren: Alle materiellen Waren, die Gegenstand eines Vertrags sind, sowie alle materiellen Ergebnisse der Dienstleistung von HEATSAIL.
Höhere Gewalt: Eine Situation, wobei eine Unzulänglichkeit weder HEATSAIL noch dem Käufer zugeschrieben werden kann, da die Unzulänglichkeit nicht auf seine Schuld zurückzuführen ist und auch nicht von Rechts wegen, aufgrund einer Rechtshandlung oder aufgrund einer geltenden Auffassung zu seinen Lasten geht.
Vertrag: Jeder Vertrag über den Verkauf von Waren zwischen einem Käufer und HEATSAIL.
Preis: Der Preis der angebotenen Ware, wie in Artikel 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben.
Vertrieb: Ein von HEATSAIL organisiertes System für den Verkauf an Kaufinteressenten.
ARTIKEL 2 – ANWENDUNGSGEBIET
1. In den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich “HEATSAIL” auf HEATSAIL NV, mit Gesellschaftssitz in Prins Boudewijnlaan 7A08 in 2550 Kontich, Belgien, KBO 0845.705.287.
2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor den Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten.
3. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und/oder Angebote, die zwischen dem Käufer und HEATSAIL geschlossen werden und sind vollständiger Teil dessen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auf der Rückseite des Angebots oder der Rechnung, auf der Website von HEATSAIL. Sie können sie auch auf einfaches Ersuchen anfordern.
ARTIKEL 3 – ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS
1. Der Vertrag kommt nach Annahme des Angebots durch den Käufer und die Erfüllung der dabei gestellten Bedingungen zustande. (siehe nachfolgend Art. 4)
2. HEATSAIL hat das Recht eine Bestellung oder Anfrage abzulehnen oder mit der Lieferung besondere Bedingungen zu verbinden, wenn es berechtigte Gründe gibt, dass der Käufer seinen Verpflichtungen eventuell nicht nachkommt. Diese Gründe können eine konkrete und neue negative Erfahrung von HEATSAIL mit dem Käufer sein oder dass dieser Käufer nicht den Bedingungen entspricht, wie in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Angebot formuliert.
ARTIKEL 4 – DIE ANGEBOTE
1. Wenn nicht ausdrücklich etwas anders Lautendes angegeben ist, gelten die Angebot von HEATSAIL nur für einen Zeitraum von höchstens einem Monat. Angebote werden immer anhand der vom Käufer übermittelten Angaben erstellt und unterliegen Änderungen.
2. Jede Bestellung des Käufers bindet den Käufer. HEATSAIL ist jedoch erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung dieser Bestellung durch HEATSAIL oder einen befugten Vertreter von HEATSAIL gebunden. Wenn die Annahme eines Angebots eine Änderung oder einen Vorbehalt des von HEATSAIL vorgeschlagenen Angebots beinhaltet, kommt ein Vertrag erst dann zustande, wenn HEATSAIL ausdrücklich mit der Änderung oder dem Vorbehalt einverstanden ist.
3. Bei einer Stornierung der Bestellung schuldet der Käufer HEATSAIL einen pauschalen und konventionellen Schadenersatz in Höhe von 30 % des Betrags der Bestellung/des Angebots, mindestens jedoch 250,00 EUR.
4. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von HEATSAIL sowie die Nutzungsvorschriften/Gebrauchsanweisung von HEATSAIL, die für von HEATSAIL produzierte und gelieferte spezielle Produkte gelten, wie u.a. DOME, sind unlöslicher Bestandteil des Verkaufsvertrags und somit der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5. Mit Unterzeichnung des Verkaufsvertrags bestätigt der Käufer, dass der beide (nämlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Nutzungsvorschriften/Gebrauchsanweisung) gelesen und diese akzeptiert hat.
ARTIKEL 5 – DER PREIS
1. Der Preis wird schriftlich und eindeutig in EURO  im Angebot genannt.
2. Wenn nichts anders Lautendes angegeben ist, ist in diesem Preis die Mehrwertsteuer enthalten. Eventuelle Druck- und Setzfehler, Preisänderungen infolge von Veränderungen der MwSt.-Tarife und/oder anderer gesetzlicher Abgaben werden ebenfalls verrechnet.
3. HEATSAIL kann den Preis nach Zustandekommen des Vertrags jedoch vor der Lieferung nicht erhöhen, es sei denn:
A) die Preiserhöhung ist die Folge gesetzlicher Bestimmungen bzw. Preisänderungen des Herstellers; oder
B) der Käufer wünscht noch nach Zustandekommen des Vertrags Änderungen an der Ausführung  dessen; oder
C) es handelt sich um einen eindeutigen Fehler.
4. Die von HEATSAIL im Angebot genannten Preise gelten exklusive eventueller Liefer- und Transportkosten.
ARTIKEL 6 – LIEFERUNG
1. Die angegebenen Lieferdaten oder Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen mitgeteilt. Die Nichteinhaltung der festgelegten Fristen macht HEATSAIL keinesfalls haftbar und führt nicht zur Zahlung eines Schadenersatzes, Zinsen oder der Änderung die Waren in Empfang zu nehmen und ist ebenfalls kein Grund für eine Stornierung des Vertrags.
2. Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers.
ARTIKEL 7 – KONFORMITÄT
1. HEATSAIL sorgt dafür, dass die Waren die Eigenschaften besitzen, die unter Berücksichtigung aller Umstände für einen normalen Gebrauch nötig sind (tauglich und brauchbar sind) sowie für einen besonderen Gebrauch, wenn dies vereinbart wurde und zwar laut Nutzungsvorschriften/Gebrauchsanweisung, die unlöslicher Bestandteil des Vertrags ist. HEATSAIL ist nicht an die öffentlichen Erklärungen zu den besonderen Eigenschaften der Waren gebunden, wenn HEATSAIL nachweist, dass diese genannte Erklärung nicht bekannt war oder angemessenerweise nicht bekannt sein konnte. Diese Erklärung zum Abschluss des Vertrags wurde korrigiert oder die Entscheidung zum Ankauf der Waren konnten nicht von dieser Erklärung beeinflusst sein.
2. Der Käufer ist für die Richtigkeit der von ihm übermittelten Angaben verantwortlich und muss die Angabe auf dem Bestellschein kontrollieren.
3. Der Käufer muss HEATSAIL innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und per Einschreiben über jeden sichtbaren Mangel in Verzug setzen, wenn nicht, ist diese Beschwerde unzulässig. (siehe nachfolgend Art. 9)
4. Wenn das gelieferte Produkt mit einem verborgenen Mangel belastet ist, muss der Käufer HEATSAIL darüber per Einschreiben innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Feststellung des verborgenen Mangels oder wenn der verborgene Mangel angemessenerweise hätte entdeckt werden müssen, informieren. Tut er dies nicht, ist die Beschwerde unzulässig. (siehe nachfolgend Art. 9)
ARTIKEL 8 – HÖHERE GEWALT
1. Eine Partei haftet nicht für die Einhaltung ihre Verpflichtungen, wenn sie nachweist, dass:
– die Nichteinhaltung auf ein Hindernis zurückzuführen ist, das nicht ihrem Willen unterliegt, und
– von ihr angemessenerweise nicht erwartet werden konnte, das Hindernis und die Folgen auf ihre eigene Fähigkeit, ihren Verpflichtungen nachzukommen, bei Vertragsabschluss zu berücksichtigen
– dass sie dieses Hindernis oder die Folgen davon nicht ausreichend hätte verhindern oder untermauern konnte.
2. Eine Partei, der eine solche Behinderung bekannt wird, informiert die andere Partei unverzüglich darüber. Die andere Partei muss ebenfalls informiert werden, wenn der Grund zur Entbindung endet. Wenn eine solche Mitteilung ausblieb, haftet die säumige Partei für die Vergütung des Schadens, der ansonsten hätte verhindert werden können. (siehe nachfolgend Art. 13)
3. Ein Grund für die Entbindung laut dieser Klausel entlässt die säumige Partei aus der Haftung für Schadenersatz, Bußgelder und andere vertragliche Sanktionen, außer der Pflichtzinsen auf die fälligen Beträge, die zu zahlen sind solange und insofern ein solcher Grund bestehen bleibt.
4. Wenn die Gründe für die Entbindung der Haftung länger als 6 Monate andauern, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mittels Kündigung zu beenden. (siehe nachfolgend Art. 13)
ARTIKEL 9 GARANTIE
2. HEATSAIL handelt ausschließlich als Produzent/Verkäufer und nicht als Installateur oder Berater, infolge dessen kann der Käufer ode rein anderer Abnehmer nie eine Haftung von HEATSAIL für eine Unzulänglichkeit aufgrund der Installation des Produkts bzw. dem Ort der Installation des Produkts geltend machen, da HEATSAIL damit nichts zu tun hat. HEATSAIL verweist auf die ausführliche Gebrauchsanweisung/Nutzungsanweisung seiner Produkte, die unlöslicher Teil des Verkaufsvertrags sind und vom Käufer (gelesen und bestätigt) sind. Weiterhin geht HEATSAIL von der Sachkenntnis des Käufers und der Produktkenntnis des Installateurs und/oder Beraters des Käufers aus und zwar ungeachtet der eventuellen Meinungen der Vertreter/Angestellten von HEATSAIL oder HEATSAIL selbst oder der Fragen, die an die Vertreter/Angestellten von HEATSAIL oder HEATSAIL selbst gerichtet werden. Der Käufer ist stets verpflichtet die lokalen Vorschriften betreffend der Installations- und Anwendbarkeitsbedingungen der Produkte zu prüfen und diese deshalb ebenfalls einzuhalten. HEATSAIL kann auf jeden Fall nicht dafür haftbar gemacht werden.
2. Der Käufer verpflichtet sich ausdrücklich dazu, den Inhalt von Art. 9.1. jedem weiteren Abnehmer mitzuteilen und dies für jeden weiteren Abnehmer, der diese Verbindlichkeit ausführen muss, geltend zu machen.
2. Der Käufer verpflichtet sich darum dazu, freiwillig zu Lasten der HEATSAIL zu intervenieren und zu bürgen für jede Haftung zu Lasten von HEATSAIL infolge einer eventuellen 
Unzulänglichkeit an der Installation des Produkts bzw. die Nichteinhaltung der lokalen gesetzlichen Anforderungen betreffend der Installation, der Nutzung und der Geltungsbedingungen.
3. Die Garantie hängt vom Produkttyp ab und wird im betreffenden Angebot angegeben.
4. HEATSAIL gewährt dem Käufer eine Werksgarantie für jeden Mangel an Konformität, der bei der Lieferung der Waren besteht. Das bedeutet, dass diese Waren bei Mängeln oder Defekten bei normaler Nutzung des Produkts bis ein Jahr nach Lieferung  kostenlos repariert bzw. ausgetauscht werden. Mängel oder Schäden infolge fehlerhafter Verwendung von Wasser, Oxidation, Fall oder Stößen, Nachlässigkeit, schlechter Wartung oder Nutzung den Vorschriften des Produzenten oder in der Gebrauchsanweisung von HEATSAIL, sowie Verschleiß, unterliegen nicht der Garantie.
5. Die Haftung von HEATSAIL gegenüber dem Käufer ist darum ausdrücklich auf seine Garantieverpflichtung beschränkt. Jede Forderung aufgrund von Betriebsschäden und/oder anderen Formen der indirekten und/oder anderer Formen von Folgenschaden, sind ausgeschlossen. (siehe oben Art. 8.1.)
6. Der Käufer muss HEATSAIL spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem Datum, an dem der Käufer den Konformitätsmangel festgestellt hat, schriftlich und per Einschreiben über den Konformitätsmangel der Waren informieren. Nach dieser Frist haftet HEATSAIL nicht mehr für diese Waren. Diese Frist wird auf 48 Stunden verkürzt, wenn es sich um sichtbare Mängel handelt. (siehe Art. 7.3 und 7.4)
7. Die Garantie gilt nicht, wenn die Waren ohne vorherige und schriftliche  Zustimmung der HEATSAIL geändert oder von Dritten erneut verarbeitet wurden.
Artikel 10 Zahlung
1. Die Rechnungen und/oder Forderungen der HEATSAIL sind am Gesellschaftssitz in Prins Boudewijnlaan 7A08 in 2550 Kontich, Belgien fällig.  Die Bezahlung muss fristgerecht nach den Zahlungsbedingungen des Vertrags und der entsprechenden Rechnungslegung erfolgen.
2. Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag der Rechnungen oder Vorschüsse schuldet der Käufer von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 12% pro Jahr ab dem Fälligkeitsdatum und hat HEATSAIL Anspruch auf einen konventionellen und pauschalen Schadenersatz in Höhe von 10% der fälligen Beträge, mindestens jedoch € 300,00.
3. HEATSAIL hat dann ebenfalls das Recht die weiteren vertraglichen Leistungen auszusetzen bzw. den Vertrag zu Lasten des Käufers aufzuheben. Der Käufer hat keinerlei Anspruch auf Schadenersatz. Die bereits ausgeführten Bezahlungen bleiben erworben.
4. Sollte sich zeigen, dass der Käufer insolvent ist und/oder die finanzielle Situation des Kunden hinsichtlich der Bezahlung Risiken bedeutet, kann HEATSAIL den Vertrag im Nachteil des Kunden stornieren [lassen] oder die Ausführung aussetzen, es sei denn die betreffende Partei bietet ausreichend Sicherheiten für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen.
5. Der Käufer hat die Pflicht, Fehler in den übermittelten oder angegebenen Angaben, die sich auf den Vertrag beziehen, unverzüglich und spätestens innerhalb von 8 Tagen an HEATSAIL zu melden.

ARTIKEL 11 – EIGENTUMSVORBEHALT UND RISIKOÜBERTRAGUNG 1.
HEATSAIL behält sich das Eigentumsrecht an den dem Käufer gelieferten Waren vor, solange der Käufer diese nicht vollständig bezahlt hat, ungeachtet der dem Käufer gesetzlich zustehenden Rechte. Der Käufer wird erst dann Eigentümer der gekauften Waren, wenn er den Kaufbetrag vollständig an HEATSAIL beglichen hat. Vor der Eigentumsübertragung hat der Käufer nicht das Recht, über die Waren zu verfügen, diese zu veräußern, umzuformen, zu übertragen und/oder zu belasten.
2. Die Parteien vereinbaren, dass die Waren erst nach der vollständigen und korrekten Bezahlung seitens des Käufers unbeweglich durch Bestimmung oder Integration werden können.
3. Die Übertragung des Risikos für Beschädigungen, Vernichtung und Entfremdung betreffend der Waren geht bei Lieferung der Waren auf den Käufer über. Wenn der Käufer sich weigert, die ihm korrekt und unbeschädigt angebotenen Waren sofort in Empfang zu nehmen, trägt der Käufer die daraus entstehenden Kosten.
ARTIKEL 12 – NICHTERFÜLLUNG VERTRAGLICHER LEISTUNGEN UND AUSDRÜCKLICH BINDENDE KLAUSEL
1. Bei Nichterfüllung vertraglicher Leistungen, Konkurs oder WCO des Käufers  hat HEATSAIL stets das Recht den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung und ohne richterliches Einschreiten aufzuheben bzw. die Erfüllung der Verbindlichkeiten auszusetzen, und zwar ohne Zahlung eines Schadenersatzes.
ARTIKEL 13– SCHADENERSATZ AUFGRUND NICHTERFÜLLUNG DES VERTRAGS
1. Immer wenn sich die Auflösung oder Stornierung des Vertrags – entweder ganz oder teilweise – zu Lasten einer der Parteien anbietet, wird automatisch und von Rechts wegen und zwar ohne, dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist, ein Schadenersatz in Höhe von 30% des vereinbarten Preises fällig.
2. HEATSAIL behält sich das Recht vor, eine genauer zu bestimmende Vergütung für den erlittenen Schaden zu fordern, wenn diese höher sein sollte, gemäß Art. 1149 BGB.
ARTIKEL 14 – GEISTIGES EIGENTUM
1. Der Käufer erwirbt aus dem Vertrag keinesfalls ein geistiges Eigentumsrecht der von ihm erworbenen Waren.
Artikel 15 – RECHTSSTREITS
1. Gerichtsstand für alle Rechtstreits zu diesem Vertrag sind ausschließlich die Gerichte in Antwerpen, Abteilung Antwerpen.
2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertrag unterliegt dem belgischen Recht.